Prozess

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Der Prozess

ein sehr kleiner Auszug aus 9 Jahren Prozesserfahrungen und Erlebnissen

Die Göttinger Prozesstage – eine Luftnummer.
Deprimierend, erniedrigend, enttäuschend……..

 

Man kennt sich ja……………….

 

Die Moringer Schule/Lehrerin wurde vom Staatsanwalt von Anfang an herausgehalten.

Kommentar des Staatsanwaltes 2007, wir sollen Malte‘s Gedenkseite aus dem Internet entfernen, sie hätte eine nachhaltige Pranger wirkung auf die Lehrerin……

denn sie hätte ihr Leben noch…..

und Malte ist eh tot.

Dieser Satz hat uns geschockt……

wir werden ihn nie vergessen.

 

Die strafrechtliche Beurteilung des Verhaltens der sog. Notärztin, die keine Qualifikation vorweisen konnte, wurde zu Zahlung von 1.500 Euro,

zu zahlen an die Staatskasse, verurteilt. Somit war sie gegen weitere Anklagen, da niemand zweimal für dasselbe Delikt angeklagt werden kann, geschützt.

Dieser Betrag genügte der Staatsanwaltschaft als Sühne für den Tod unseres Kindes.

 

2007 wollten wir im Klinikum noch einmal die Gesundheitsakte von Malte einsehen.

Sie war verschwunden. Nach Wiederauffinden wurden wir benachrichtigt.

Das Dokument „Todesursache“ welches und gleich, unmittelbar nach Malte‘s Tod vorgelegt wurde, hatte ursprünglich den Eintrag eines „nicht natürlichen Todes“. Es wurde von uns in der Annahme unterschrieben, dass Malte in der Gerichtsmedizin untersucht werden würde.

Allerdings ist dieser Eintrag nachträglich auf Anordnung des Staatsanwaltes in „natürliche Todesursache“ geändert worden.

Mit der Folge, dass Malte nicht mehr in der Gerichtsmedizin, sondern lediglich in der Pathologie der Uni-Klinik untersucht wurde.

Der damalige Gerichtsmediziner äußerte uns gegenüber großes Unverständnis in der Ablehnung………

 Zu einem späteren Zeitpunkt sollte er Malte‘s Blut untersuchen und stellte prompt Ungereimtheiten fest. Aus Befangenheit,  (die Ärztin hatte bei ihm vor Jahren gearbeitet), lehnte er weitere Untersuchungen ab.

 

Da die Klinik vor einem Rätsel stand……

sich die Todesursache nicht erklären konnte,

dennoch interessiert an der Aufklärung waren,

brachten sie unser Kind in die Pathologie. Dort wurden alle Organe entnommen, keine Feingewebeprobe erstellt, keine Dokumentation des Verlaufs in den Akten vermerkt.

Lediglich die Größe und das Gewicht einzelner Organe wurden aufgeschrieben.

Das war‘s.

 

Niemals hätten wir dazu – wenn wir es gewusst hätten – unsere Einwilligung zur Ausweidung unseres Sohnes gegeben!!!

 

Ein Liter Blut wurde asserviert und von mehreren Gutachtern untersucht….

woraus sich neue Verdachtsmomente ergaben.

 

Da die Aufklärung um Malte‘s Tod strafrechtlich nicht verfolgt wurde, ging es zivilrechtlich weiter.

 

Malte hatte nach zwei gesetzten Spritzen der angeblichen „Notärztin“ eine Sauerstoffunterversorgung von zeitweise 65% O2, welche eine Intubation dringend erforderte!

 

Bevor er die besagten Spritzen bekam lag sein Sauerstoffgehalt bei 98%.

 

Die Gerichtsverhandlung am ersten und zweiten Verhandlungstag in Göttingen waren erniedrigend. Wir wurden nicht für voll genommen. Lt. Aussage des Richters sollten wir ein Trauerseminar besuchen, statt den Fall aufzuklären.

Wir kamen uns vorgeführt vor.

Z.B. unterhielt sich die Gegenseite am ersten Verhandlungstag laut und mit Gelächter über die Überfüllung der Autobahn, die sie morgens benutzt hatten.

Eine Nachrichtenreporterin vom NDR saß als Zuschauerin mit im Raum, sie sagte so etwas pietätloses hätte sie noch nie erlebt.

Der Richter ermahnte die Gegenseite zur Ruhe….mehr nicht.

 

Es ging um ein totes Kind!!!

 

Wir. z. B. durften keinen einzigen Einwand bei der Verhandlung von uns geben, sind dann sofort aufgefordert worden, den Raum zu verlassen.

 

am zweiten Verhandlungstag wurden die Rettungssanitäter befragt.

Sie konnten sich angeblich an den Fall nicht mehr erinnern….sagten aber aus, dass es an dem besagten Tag so heiß gewesen sei, dass sie nicht schnell laufen konnten , da ja auch die Sanitätstaschen so schwer seien.

Sie mussten lediglich ihr Schritttempo demonstrieren.

Ich dachte, ich sitze im falschen Film. Für so etwas wird eine Verhandlung angesetzt?

 

Zeugen, die wir benannten, z.B. ein Professor aus der Uni-Klinik, die Ärztin aus dem Rettungshubschrauber, einige Schüler, wurden nicht vorgeladen.

 

Als Hauptbelastungszeuge hätte Malte‘s Vater aussagen können.

Er war auf dem Sportplatz von Anfang an bei dem unglaublichen Ablauf dabei.

Es interessierte nicht, auch er wurde nicht als Zeuge geladen.

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Nun einige Aussagen vom Gutachter warum die „Notärztin“ nicht intubiert hat:

Die „Notärztin“ kannte den Patienten nicht.

(Frage: welcher Notarzt kennt seinen Patienten vorher?)

 

Die Sonne blendete.

(Warum fuhr der Notarztwagen nicht direkt zu Malte, es bestand die Möglichkeit, dort wäre sie nicht von der Sonne geblendet worden!

Warum stellen sich die Rettungssanitäter nicht davor um Schatten zu spenden?)

 

Es war zu warm, sodass sich die Ärztin und die Sanitäter nicht beeilen konnten, da sie ja auch schwer zu tragen hätten.

(Sie gingen nach Aussagen der Schüler lachend schlendernd ohne Eile zu Malte.)

(Warum legte niemand eine Kühldecke über Malte, er hatte 41,2 Grad Fieber….. auch Fragen die sich die Ärzte vom Schockraum im Klinikum stellten).

 

 

Wir könnten noch so viele Dinge aufzählen,

die wir in all den Jahren herausgefunden haben,

doch dann würde ein Buch daraus entstehen.

 

Nach den unerfreulichen Erfahrungen mit dem Amtsgericht in Göttingen, ging es nach Braunschweig zum  Oberlandesgericht in die 2. Instanz.

 

Dort hatten wir zum ersten Mal das Gefühl, wir und Malte‘s Tod wurden ernst genommen. Die Richter hinterfragten so viele Widersprüche, immer wieder, die wir uns auch all die Jahre stellten. Der Gutachter verstrickte sich in seinen Aussagen, sodass er vom Gericht abgesetzt und ein neuer Gutachter beauftragt wurde.

 

Auch sollten ein Schüler und Malte‘s Papa zum ersten mal angehört werden.

So viele Jahre haben wir darauf gewartet.

 

 

 

Ein neuer Gerichtstermin stand fest.

 

Ein plötzlicher Wandel im Prozessverlauf nach Erstellung des zweiten Gutachtens, veranlasste unsere Rechtsvertreterin uns auf den Weg eines nie zuvor gewollten Vergleichs einzuschwenken. Wir wurden stark bedrängt, aufzuhören und den von der Gegenseite angebotenen Vergleich anzunehmen.

Im Vergleich zum getöteten Menschenleben ein Almosen. Immerhin wurde die anfangs angebotene Summe von 200 Euro aufgestockt.

Es sei ein zivilrechtliches (-kaufmännisches-?) Verfahren und somit würden wir nie das Urteil bekommen, welches wir uns erhofften, nämlich dass ein Schuldspruch gegen die Ärztin/Landkreis ergeht, da mehrfach grob fahrlässige Fehler gutachterlich nachgewiesen wurden, ausgesprochen wird.

 

Durch die massive Bedrängung mit Terminsetzung sind wir leider eingeknickt und haben aufgegeben.

So kurz vor unserem Ziel.

Wir wollten kein Geld, von den paar Euros, die uns angeboten wurden,

sind noch nicht einmal unsere Beerdigungskosten gedeckt worden.

 

Wir wollten einen reellen ehrlichen Abschluss.

 

Wir fühlen uns Malte gegenüber schuldig.

 

PS: Wir haben nach diesen Jahren Erfahrungen sammeln dürfen……

Erfahrungen mit Mitmenschen, Erfahrungen über Recht und Unrecht……

Erfahrungen wie der sogenannte Rechtsstaat funktioniert.

 

 

Edith und Uwe Utermark

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